Grundsteuer

Bewertung von Grundbesitz für die Grundsteuer ab 01. Januar 2022

 

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die ab dem 01.01.2022 geltende Neuregelung hinsichtlich der Bewertung von Grundbesitz für die Grundsteuer. Selbstverständlich werden wir Sie auch bei dieser Herausforderung betreuen.

Ziel der gesetzlichen Neuregelung

Das Ziel ist die Neubewertung von ca. 32 Millionen Grundstücken in Deutschland zum Zwecke der Bemessung der Grundsteuer. Grundstücke meint: Grund und Boden mit oder ohne Aufbauten (Immobilien) jedweder Nutzung (betrieblich, privat (selbst genutzt/vermietet) oder im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft).

Ablauf

Die Finanzbehörden haben im Rahmen eines öffentlichen Aufrufs bereits begonnen, Eigentümer von Grundstücken aufzufordern, bis Ende Oktober 2022 entsprechende Erklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt elektronisch einzureichen.

Öffentlicher Aufruf bedeutet: Das Finanzamt wird Sie nicht unbedingt persönlich durch ein Schreiben o.ä. auffordern, die Erklärung(en) einzureichen. Sie müssen trotzdem von sich aus tätig werden.

Herausforderung hinsichtlich Zeit und Ressourcen

Für Sie als Eigentümer von Grundbesitz und für uns Steuerberater bedeutet dies eine enorme Herausforderung, die wir nur dann erfolgreich bewältigen können, wenn wir zusammen Hand in Hand arbeiten.

Arbeitshilfen

Wir haben für Sie Informationen zusammengetragen und Vorerfassungsbögen erstellt. Diese dienen lediglich der Erfassung der Stammdaten, die weitere Bearbeitung liegt dann in unserer Hand.

Wenn Sie die Abgabe der Grundsteuererklärung durch uns wünschen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Bitte füllen Sie je Objekt/Grundstück (bei Landwirten für jede einzelne landwirtschaftliche Fläche) einen Vorerfassungsbogen so weit wie möglich aus und senden ihn als PDF dann über das nebenstehende Formular an uns oder an folgende E-Mail-Adresse: grundsteuer@steuerfachanwaltskanzlei.de

Bitte laden Sie auch die Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit herunter und senden Sie diese unterschrieben mit.

Alternativ können Sie selbstverständlich Ihre gesamten Unterlagen an uns versenden und wir übernehmen das Ausfüllen des Erfassungsbogen für Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr von 170,00 Euro zzgl. USt.

Ist es Ihnen nicht oder nur schwer möglich, diese Vorerfassungsbögen im Internet aufzurufen, gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, diese Bögen telefonisch (+49 6644 918280) in Papierform bei uns anzufordern. Wir senden Ihnen diese Bögen dann postalisch zu.

    Hier können Sie uns die ausgefüllten PDF's hochladen.

    Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

    Benötigte Unterlagen

    Wenn Sie mehrere Objekte haben, stellen Sie folgende Unterlagen bitte je Objekt zusammen: 

    Unbebaute Grundstücke

    • Grundbuchauszug
    • Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid
    • Kauf -und Darlehensverträge
    • (Flurkarte)

    Wohngrundstücke

    • Grundbuchauszug
    • Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid
    • Kauf – und Darlehensverträge/Teilungserklärung
    • (Flurkarte)
    • Ursprüngliches Baujahr
    • Jahr einer eventuellen Kernsanierung
    • Wohn-/Nutzflächenberechnung
    • Anzahl der Wohnungen bei Mehrfamilienhaus
    • Angaben zu (Tief-) Garagen
    • Bei Vermietung: Aufstellung der aktuellen Mieten: Nettokaltmiete, Nebenkosten, Zuführung (Instandhaltungs-) Rücklage, Verwalterkosten

    Nichtwohngrundstücke (gewerblich und landwirtschaftl. genutzte Grdstücke – nicht dem Wohnzweck dienend)

    • Grundbuchauszug
    • Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid
    • Kauf -und Darlehensverträge/Teilungserklärung
    • (Flurkarte)
    • Ursprüngliches Baujahr
    • Jahr einer eventuellen Kernsanierung
    • Wohn-/Nutzflächenberechnung

     

    Bitte nehmen Sie die Aufgabe umgehend in Angriff. Wir erwarten allein durch die Anfragen bei Grundbuchämtern nach Grundbuchauszügen oder alten Einheitswertbescheiden eine Überlastung dieser Ämter mit entsprechenden Wartezeiten.

    Für vermietete Immobilien/Grundstücke, die wir im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung erfasst haben, wurden Unterlagen wie Kaufverträge, Grundbuchauszüge in der Regel zurückgereicht. Diese liegen uns also grundsätzlich nicht vor.  Offene Punkte markieren Sie bitte im Fragebogen. Sobald wir Ihren Fall bearbeiten, werden wir uns bei Ihnen zu den offenen Punkten melden.

    Honorar

    Wir erstellen für Sie als Eigentümer (auch mehrerer Grundstücke) für alle Grundstücke zusammen nur eine Grundsteuerfeststellungserklärung. Die Höhe unseres Honorars hierfür richtet sich grundsätzlich nach den Gegenstandswerten und der Mittelgebühr gemäß Steuerberatergebührenverordnung nach § 24 Abs. 1 Nr. 11. Und bildet sich aus dem steuerlichen Gesamtwert aller Grundstücke zusammen:

    Gesamtwert aller Grundstücke bis zu

    50.000,00: 382,00
    100.000,00: 584,00
    150.000,00: 756,00
    300.000,00: 1.146,00
    550.000,00: 1.450,00
    1.000.000,00: 2.061,00
    1.500.000,00: 2.730,00
    2.000.000,00: 3.400,00
    2.500.000,00: 4.070,00

    jeweils zzgl. Telekommunikationspauschale 20,00 € und aktuell 19% Umsatzsteuer

    Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu den Grundstücken zu, gelten die Sätze als bekannt und wirksam zwischen uns vereinbart. Mit Einreichung der Unterlagen beauftragen Sie uns, die Feststellungserklärungen zu erstellen.

    Sie sehen, es liegt eine enorme Herausforderung vor uns und wir sollten starten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Erklärungen nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeiten.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Zschieschank

    Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht
    Fachanwalt für Handels- u. Gesellschaftsrecht
    Landw.Buchstelle / Zertif. Mediator § 5 MediationsG
    Zertif. Testamentsvollstrecker (StAkad.)